Neugeborenen-Hörscreening
Das universelle Neugeborenen-Hörscreening (UNHS)
Angeborene Hörstörungen sind keine Seltenheit!
Von tausend Neugeborenen kommen etwa ein bis zwei Kinder mit einer Schwerhörigkeit zur Welt.
Heute ist es möglich, das Gehör gleich nach der Geburt zuverlässig zu testen. Diese Früherkennungsuntersuchung erfolgt mit Messverfahren, die den Säugling nicht belasten.
Warum alle Neugeborenen untersucht werden sollen!
Ziel der Neugeborenen-Hörscreenings ist es, eine angeborene Hörstörung bereits während der ersten Lebensmonate sicher zu diagnostizieren und hörverbessernde Hilfen einzuleiten.
Die Sprachentwicklung eines Kindes hängt von der Hörfähigkeit ab
Je früher bei einem Kind eine Hörstörung festgestellt wird, desto besser ist es für die Sprachentwicklung.
Von der normalen Sprachentwicklung hängt sowohl die emotionale und soziale Reifung als auch die spätere Schul- und Berufslaufbahn eines Kindes ab.
Der Ablauf des Neugeborenen-Hörscreenings
Das Neugeborenen-Hörscreening besteht aus drei Stufen.
Wir führen in unserer Praxis alle Stufen des Neugeborenen-Hörscreenings durch.
Falls wir bei Ihrem Kind eine Hörstörung diagnostizieren, leiten wir umgehend die notwendige Behandlung ein und übernehmen die weitere Betreuung.
Wir begleiten Sie und Ihr Kind auf dem weiteren Weg.
Stufe 1:
Zunächst werden direkt nach der Geburt die otoakustischen Emissionen an beiden Ohren getestet.
Oft ist dieser erste Test noch nicht aussagekräftig, denn im Gehörgang können Reste von Fruchtwasser die Schallleitung beeinträchtigen. Genauso können Störgeräusche von außen oder Bewegungen der Kleinen das Resultat verfälschen.
Deshalb erfolgt in Zweifelsfällen einige Tage später die zweite Untersuchung.
Stufe 2:
Bei Unsicherheit oder einem negativen Ergebnis des ersten Tests wird die Kontrolluntersuchung mit einer automatisierten Form der Hirnstammaudiometrie (AABR) durchgeführt.
Stufe 3:
Sollte eine Hörstörung noch immer nicht sicher ausgeschlossen sein, erfolgen weitere pädaudiologische Untersuchungen während der ersten drei Lebensmonate.
Das Baby kann entweder in einer Facharztpraxis für Phoniatrie und Pädaudiologie oder in einer Klinik für Phoniatrie und Pädaudiologie nachuntersucht werden.
Dort wird dann die notwendige Therapie eingeleitet.